Hauptaufgabe unserer Partnerschaft ist es, die Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten, zu vertreten und bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.
Darüber hinaus bieten wir unter dem Gesichtspunkt einer qualifizierten Steuerberatung verschiedene Beratungsschwerpunkte auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht an und versuchen dadurch auf die mandantenspezifischen Belange einzugehen und auch eine Betreuung „aus einer Hand“ zur Verfügung zu stellen. Unsere Gesellschaft beschränkt sich dabei nicht nur auf die Beratung bestimmter Wirtschaftszweige, sondern betreut Einzelunternehmen und Gesellschaften der verschiedensten Rechtsformen und unterschiedlichsten Branchen aus dem Handel, der Industrie, dem Dienstleistungsgewerbe sowie aus dem heilberuflichen Bereich (Apotheker/Ärzte) und andere Freiberufler. Daneben werden auch Privatpersonen im Rahmen unserer Tätigkeitsfelder beraten.
Der Erfolg der Beratung hängt nicht nur von der Beraterqualität, sondern entsprechend von der Mitwirkung des Mandanten, also von der Zusammenarbeit zwischen Berater und Mandant ab. Oft können notwendige Vorgaben und Zielsetzungen nur aus dem persönlichen und betrieblichen Bereich des Mandanten erfolgen. Unsere Aufgabe ist es, die jeweils optimale Lösung zu erarbeiten. Damit uns dies gelingt, haben wir unsere Tätigkeitsfelder weiter unten im Detail dargestellt und würden uns freuen, wenn Sie diese als Anregung verstehen, um mit uns in einen entsprechenden Gedankenaustausch einzutreten.
Unsere Beratungsschwerpunkte beziehen sich in erster Linie auf die Beratung und Betreuung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfung (z.B. freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Pflichtprüfungen gemäß §§ 316 ff. HGB) werden von unseren Wirtschaftsprüfern unter eigenem Namen bzw. durch die uns angeschlossene KPS Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführt. Ausgeschlossen sind Beratungen in bürgerlich rechtlicher bzw. zivilrechtlicher Hinsicht (= Rechtsberatung z.B. BGB, ZPO etc.)
Soweit die Beratungsfelder in den Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) fallen, werden diese nach der StBVV, ansonsten auf der Basis der geleisteten Stunden (Zeithonorar) oder, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, auch nach vereinbartem Entgelt, abgerechnet.
Neben den oben aufgeführten Tätigkeitsfeldern bestehen noch Kooperationen mit anderen Partnern/Gesellschaften, so dass wir über den obigen Bereich hinaus auch spezielle Dienste im Bereich des Verfahrens- und Steuerstrafrechts, der Rechts- und Vertragsberatung sowie des Notariatsrechts und der Land- und Forstwirtschaft anbieten können. Des Weiteren sind wir auch über internationale Kooperationen in der Lage, grenzüberschreitende Probleme steuerrechtlicher Art zu lösen bzw. entsprechende Kontakte herzustellen. Zu näheren Details hierzu bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme.
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